Post a message to a Knowlege Bot chat
POST
/api/knowledge-bots/{knowledgeBotId}/chats/{chatId}/messagesRequest
Path Params
knowledgeBotId
string
required
chatId
string
required
Query Params
stream
string
optional
Use the stream query parameter to disable streaming responses, either true
or false
. Default is true
.
Example:
false
Body Params application/json
content
string
required
sourceSectionLimit
number
optional
The limit of relevant sections of your documents to use when responding to the message. Keep in mind that high values usually worsen the result, adjust your system prompt in this case or use advanced LLMs as GPT-4.
>= 1<= 50
Example
{
"content": "Nostrum delectus molestiae optio quis. Voluptates labore earum veritatis dolor quia nemo. Rem vel quo."
}
Request samples
Responses
OK(200)
Non-Streaming Response(200)
HTTP Code: 200
Content Type : JSONapplication/json
Data Schema
object {0}
Example
{"id":"dsec01hdnmmgzr722ypfw18t1ty2v0","content":"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.\n§ 14 Unternehmer\n*)\n(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.\n(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.\n*) Amtlicher Hinweis:\nDiese Vorschrift dient der Umsetzung der eingangs zu den Nummern 3, 4, 6, 7, 9 und 11 genannten Richtlinien.\n§§ 15 bis 20 (weggefallen)\nTitel 2 Juristische Personen Untertitel 1 Vereine Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften","similarity":0.766377925872803,"document_name":"BGB-small.pdf","location":null,"type":"section"}
{"id":"dsec01hdnmmgzt669p16y9dav1b8ac","content":"1. die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung eingehalten, insbesondere Vorkehrungen gegen einen Datenverlust getroffen sowie die erforderlichen Kopien der Datenbestände mindestens tagesaktuell gehalten und die originären Datenbestände sowie deren Kopien sicher aufbewahrt werden,\n2. die vorzunehmenden Eintragungen alsbald in einen Datenspeicher aufgenommen und auf Dauer inhaltlich unverändert in lesbarer Form wiedergegeben werden können und\n3. die nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 erforderlichen Anforderungen erfüllt sind.\nDie Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Ermächtigung nach Satz 1 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.\n(2) Das maschinell geführte Vereinsregister tritt für eine Seite des Registers an die Stelle des bisherigen Registers, sobald die Eintragungen dieser Seite in den für die Vereinsregistereintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen und als Vereinsregister freigegeben worden sind. Die entsprechenden Seiten des bisherigen Vereinsregisters sind mit einem Schließungsvermerk zu versehen.","similarity":0.763021349906921,"document_name":"BGB-small.pdf","location":null,"type":"section"}
{"id":"dsec01hdnmmgzq7a6wr8j0n3wvny1y","content":"Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz - www.gesetze-im-internet.de\nAbschnitt 7\nErbverzicht\nAbschnitt 8\nErbschein\nAbschnitt 9\nErbschaftskauf\nFußnote\n(+++ Amtliche Inhaltsübersicht ohne Paragraphenangaben seit dem 1.1.2010, vgl. Art. 1 Nr. 27 G v. 24.9.2009 | 3142; insoweit besteht ein Widerspruch zur Änderung durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. a bis g G v. 29.7.2009 | 2355 ab dem 11.6.2010 +++)\nBuch 1\nAllgemeiner Teil\nAbschnitt 1 Personen\nTitel 1\nNatürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer\n§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit\nDie Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.\n§ 2 Eintritt der Volljährigkeit\nDie Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.\n§§ 3 bis 6 (weggefallen)\n§ 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung\n(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.","similarity":0.762177586555481,"document_name":"BGB-small.pdf","location":null,"type":"section"}
{"id":"dsec01hdnmmh0144k5jqspdzbcrypa","content":"§ 103 Verteilung der Lasten\nWer verpflichtet ist, die Lasten einer Sache oder eines Rechts bis zu einer bestimmten Zeit oder von einer bestimmten Zeit an zu tragen, hat, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, die regelmäßig wiederkehrenden Lasten nach dem Verhältnis der Dauer seiner Verpflichtung, andere Lasten insoweit zu tragen, als sie während der Dauer seiner Verpflichtung zu entrichten sind.\nAbschnitt 3 Rechtsgeschäfte\nTitel 1\nGeschäftsfähigkeit\n§ 104 Geschäftsunfähigkeit\nGeschäftsunfähig ist:\n- Seite 39 von 466 -","similarity":0.760803043842316,"document_name":"BGB-small.pdf","location":null,"type":"section"}
{"id":"dsec01hdnmmgzrh81gr9mj4phdp73n","content":"(2) Sind Vereinsmitglieder nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen satzungsgemäßen Vereinsaufgaben verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vereinsmitglieder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.\n§ 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung\n(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.","similarity":0.760458171367645,"document_name":"BGB-small.pdf","location":null,"type":"section"}
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Last modified: 9 months ago